Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Vaterschaftsfeststellung Starnberg

Vaterschaftsfeststellung

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, muss der Vater des Kindes seine Vaterschaft rechtlich anerkennen lassen. Dies ist am leichtesten in Form einer öffentlichen Beurkundung beim Jugendamt oder beim Notar zu erreichen. Für die Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter in öffentlich beglaubigter Form erforderlich. Verweigert die Mutter die Zustimmung so bleibt dem Vater nur die Vaterschaftsfeststellungsklage.

Weigert sich der Vater des Kindes, seine Vaterschaft rechtlich anerkennen zu lassen, so können die Mutter oder das Kind gegen ihn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleiten und die Vaterschaft auf dem Gerichtswege feststellen lassen. In dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren gilt die sog. Vaterschaftsvermutung: Der Mann, der mit der Mutter während der Empfängniszeit Verkehr hatte, wird als Vater angenommen - es sei denn, es bestehen schwerwiegende Zweifel. In diesen Fällen kann mit Hilfe eines Blutgruppen- oder genetischen Gutachtens mit teilweise über 99%-iger Sicherheit die Vaterschaft nachgewiesen werden.