Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Vorweggenommene Erbfolge Muenchen

Vorweggenommene Erbfolge

Es gibt viele Gründe, Teile des Vermögens schon vor dem Tod aus der Hand zu geben: Eltern wollen ihren Kindern finanziell helfen, Handwerker oder Unternehmer wollen ihren Betrieb rechtzeitig in jüngere Hände geben und ähnliche Sachverhalte mehr. Die Schenkung zu Lebzeiten ist ein möglicher Weg, das zu tun. Außerdem lassen sich durch geschickt verteilte Schenkungen Steuern sparen, die sonst das Erbe zum Teil ganz erheblich mindern würden. Bei der Gestaltung der Erbfolge sollte deshalb auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, Schenkungen gezielt zur Nachlassverteilung einzusetzen.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann trotz aller Risiken vor allem unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Denn wer seinem Ehegatten oder seinen Kindern rechtzeitig vor seinem Tod etwas schenkt, kann die relativ hohen Freibeträge mehrfach nutzen. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall liegen, werden vom Finanzamt dem Nachlass nicht hinzugerechnet und damit nicht besteuert, da die Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.

Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können ferner Pflichtteilsberechtigte bereits vor dem Erbfall abgefunden werden. Dies ist zum Beispiel interessant, wenn ein Alleinerbe eingesetzt werden soll. Denn die Erbrechte der Pflichtteilsberechtigten stellen in diesem Fall oft ein Problem dar, da die Auszahlung des Pflichtteils leicht dazu führen kann, dass der Alleinerbe beispielsweise das Eigenheim verkaufen muss.