Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Erbfolgegestaltung Muenchen

Stiftungsgründung

In der Erbfolgegestaltung gewinnt die Stiftung immer mehr an Bedeutung. Dabei werden Stiftungen heute nicht mehr nur von sehr vermögenden Privatleuten errichtet. Stiftungen werden zunehmend auch aus der Aufbaugeneration heraus oder von kinderlosen Paaren und Menschen ohne Nachkommen gegründet.

Die Stiftung ist die geeignete Rechtsform für Vermögen oder Vermögensteile, die der Stifter oder die Stifterin erhalten will und deren Erträge einem bestimmten Zweck dienen sollen. Oft dient eine Stiftung einem gemeinnützigen Zweck. Möglich ist jedoch auch die Familienstiftung zugunsten einer oder mehrerer Familien, um so die Familie langfristig finanziell abzusichern, oder unternehmensverbundene Stiftungen, um die Selbständigkeit eines (Familien-) Unternehmens aufrechtzuerhalten.

Statt eine eigene Stiftung zu gründen besteht auch die Möglichkeit, bereits bestehende Stiftungen durch sogenannte Zustiftungen zu unterstützen.

Die Stiftungsgründung muss immer schriftlich erfolgen. Dies ist auch möglich in einem Testament oder Erbvertrag. Die Stiftung muss ferner immer staatlich anerkannt werden.

Das Stiftungsrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Unerlässlich ist daher die fachmännische rechtliche und steuerrechtliche Beratung.